Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für den Geschäftsverkehr von Julia Marktl | einfach streiten lernen, Mag.a Julia Marktl, Lindenweg 3, 8121 Prenning (im Folgenden: Julia Marktl, wir oder uns) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend Kunde/Kundin oder TeilnehmerIn genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Julia Marktl, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Julia Marktl ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

 

§ 2 Angebotene Dienstleistung

Julia Marktl bietet Vorträge, Workshops, Seminare und individuelle Trainings zum Thema „einfach streiten lernen“, Konfliktlösung und Konfliktprävention an. Das Angebot kann als Vortrag, Workshop oder Seminar zu einem bestimmten Thema oder als individuelles Training nach Absprache und Kundenwunsch gebucht werden.

 

§ 3 Vertragsabschluss

Die Buchung von Vorträgen, Workshops, Seminaren sowie individuellen Trainings erfolgt durch schriftliche Anfrage per E-Mail an hallo@juliamarktl.at und gilt erst mit Bestätigung durch Julia Marktl als angenommen, womit ein verbindlicher Vertrag zu Stande kommt.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind in EURO angegeben. Die Preise sind abhängig von der gebuchten Leistung. In Durchführung des Auftrages anfallende Anfahrtskosten sind vom Kunden/von der Kundin neben dem vereinbarten Preis in Höhe des amtlichen Kilometergeldes (derzeit 0,42 cent/ km) zu tragen.

Die Kosten für Vorträge, Workshops und Seminare sind vom Kunden / von der Kundin vor der gebuchten Veranstaltung auf das Konto

IBAN: AT63 1420 0200 1287 2063, BIC: EASYATW1 bei der EasyBank, Kontoinhaberin Mag.a Julia Marktl zu überweisen.

Die Kosten für individuelle Trainings sind bar vor Ort zu bezahlen.

 

§ 5 Stornobedingungen

Bei Stornierung von gebuchten Plätzen in Vorträgen, Workshops und Seminaren weniger als 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Teilnahmebeitrag in Rechnung gestellt.

Vereinbarte individuelle Trainings können von beiden Parteien bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen storniert werden. Stornierungen, die weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, werden mit einem Ausfallshonorar iHv. € 75,- in Rechnung gestellt.

 

§ 6 Erfüllungsort

Die Abhaltungsorte der Vorträge, Workshops und Seminare entsprechen den auf der Homepage angegebenen Örtlichkeiten. Die Buchung zusätzlicher Workshops in anderen Räumlichkeiten ist bei Einhaltung der angegebenen Mindestteilnehmerzahl möglich.

Für individuelle Trainings wird ein gesonderter Veranstaltungsort vereinbart.

 

§ 7 Haftung

Zum Schadenersatz ist Julia Marktl in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Julia Marktl ausschließlich für Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Julia Marktl nicht.

 

§ 8 Gerichtsstand

Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von Julia Marktl | einfach streiten lernen vereinbart.

 

§ 9 Rechtswahl

Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

 

§ 11 Formerfordernis

Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.